Die Voraussetzungen für eine Bewerbung regelt § 6 BNotO. Danach soll nur zum Notar bestellt werden, wer
- mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als
Rechtsanwalt tätig gewesen ist
- diese Tätigkeit mindestens drei Jahre ununterbrochen in dem in Aussicht genommenen
Amtsbereich ausgeübt hat
- die notarielle Fachprüfung bestanden hat
- ab dem Bestehen der Fachprüfung seiner Fortbildungsverpflichtung (15 Stunden
im Kalenderjahr) nachgekommen ist
- und eine Praxisausbildung von im Regelfall 160 Stunden absolviert hat.
Allgemeine und örtliche Wartezeit sollen sicherstellen, dass der Bewerber zum einen über die nötigen praktischen Erfahrungen im Justizbereich verfügt und zum anderen die organisatorischen Voraussetzungen für eine notarielle Geschäftsstelle geschaffen und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangt hat.
Die notarielle Fachprüfung wird von dem bei der Bundesnotarkammer eingerichteten Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (4 Klausuren) und einer mündlichen Prüfung. Ihr Ergebnis fließt im Rahmen der Auswahlentscheidung zu 60 %, das Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu 40 % ein.
Wird ein Bewerber nicht in dem Jahr zum Notar ernannt, in dem er die noatrielle Fachprüfung bestanden hat, muss er seine erworbenen Kenntnisse jedes Jahr durch Fortbildung festigen und aktualisieren. Einzelheiten ergeben sich aus dem unten abrufbaren Merkblatt. Unterbleibt diese Fortbildung, verfällt die notarielle Fachprüfung!
Voraussetzung für eine Ernennung ist weiter, dass der Bewerber sich mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut gemacht hat. Der Bewerber soll sich 160 Studen von einem von der Notarkammer bestimmten Ausbildungsnotar schulen lassen. Diese Ausbildungszeit kann bei vergleichbaren Praxiserfahrungen durch Notarvetretungen oder das Besuchen eines Praxislehrganges (nicht eines Vorbereitungslehrganges auf die notarielle Fachrpüfung) verkürzt werden. Einzelheiten regelt die Ausbildungsordnung der Notarkammer Celle.
Die Notarkammer richtet jedes Jahr jedenfalls eine Veranstaltung aus, in der die Zugangsvoraussetzungen eingehend dargestellt werden. Referenten sind der Leiter des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung, Herr Carsten Wolke, der Geschäftsführer der Notarkammer, Rechtsanwalt und Notar Dr. Enno Poppen, und ein Absolvent oder eine Absolventin der Prüfung. Zum Download bereit steht eine Übersicht über die voraussichtlich bis zum Jahr 2027 frei werdenden Notarstellen.